KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien (WEF)“ im Detail

Das KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ bietet niedrige Zinsen bei der Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums. Foto: ©JenkoAtaman / stock adobe

Das KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ bietet niedrige Zinsen bei der Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentums. Foto: ©JenkoAtaman / stock adobe

Der Traum von den eigenen vier Wänden ist für viele Familien ein großer Lebenswunsch, doch die Finanzierung eines Eigenheims stellt häufig eine große Herausforderung dar.

Glücklicherweise bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) verschiedene Förderprogramme, die Familien beim Erwerb von Wohneigentum unterstützen. In diesem Ratgeber erfahren Sie, wie ein KfW-Förderprogramm mit Kreditförderung generell funktioniert und welche Vorteile insbesondere das aktuelle Programm „Wohneigentum für Familien (WEF)“ mit sich bringt.

Was ist die KfW?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine staatliche deutsche Förderbank, die im Jahr 1948 gegründet wurde. Ihr Hauptzweck besteht darin, die wirtschaftliche Entwicklung, den Umweltschutz, die soziale Gerechtigkeit und die Lebensqualität in Deutschland zu fördern. Die KfW unterstützt verschiedene Projekte und Programme, die in diesen Bereichen tätig sind, und bietet Finanzierungen, Kredite, Zuschüsse und andere Finanzinstrumente an, um diese Ziele zu erreichen.

Die KfW finanziert sowohl öffentliche als auch private Vorhaben und hat eine wichtige Rolle in der Förderung von Maßnahmen zur Energieeffizienz, erneuerbaren Energien, Umweltschutz, Bildung, Forschung und Entwicklung sowie bei der Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Darüber hinaus spielt die KfW eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung von politischen Zielen der deutschen Bundesregierung – insbesondere in Bezug auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz.

Die KfW ist in verschiedene Geschäftsbereiche unterteilt, darunter die KfW Entwicklungsbank (für internationale Entwicklungsprojekte), die KfW Förderbank (für Inlandsförderung) und die KfW IPEX-Bank (für Export- und Projektfinanzierungen). Insgesamt ist die KfW eine wichtige Institution für die Umsetzung von Fördermaßnahmen in Deutschland und weltweit.

So werden Familien durch das WEF-Förderprogramm der KfW gefördert

Das KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien (WEF)“ ist ein Darlehensprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), das Familien finanzielle Unterstützung beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zusichert. Das Programm zielt darauf ab, Familien den Zugang zu den eigenen vier Wänden zu erleichtern und ihnen bei der Finanzierung zu helfen. Nachfolgend haben wir alle wichtigen Details zum WEF-Programm für Sie zusammengestellt:

Zielgruppe und Voraussetzungen

Die Zielgruppe und die Voraussetzungen für das KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien“ sind spezifisch darauf ausgerichtet, Familien beim Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum zu unterstützen. Die Definition „Familien“ umfasst dabei in der Regel Ehepaare und eingetragene Lebenspartnerschaften samt Kindern. Sie kann aber auch auf Alleinerziehende ausgeweitet werden, die mindestens ein Kind haben, das in der zu erwerbenden Immobilie wohnen wird.

Die Voraussetzungen im Überblick:

  • Die zu erwerbende Immobilie muss vom Antragsteller und seiner Familie selbst genutzt werden. Eine Vermietung oder gewerbliche Nutzung ist nicht gestattet.
  • Die Antragsteller müssen volljährig sein, um die Fördermittel beantragen zu können.
  • Die Bonität der Antragsteller wird in der Regel von der finanzierenden Bank geprüft. Die Kreditwürdigkeit ist ein wichtiger Faktor für die Gewährung eines Förderkredits.
  • Es gelten feste Einkommensgrenzen. Diese Grenzen sollen sicherstellen, dass die Förderung Familien mit unterschiedlichen finanziellen Situationen unterstützt. Aktuell liegt die Einkommensgrenze bei einem zu versteuernden jährlichen Haushaltseinkommen i. H. v. 90.000 Euro (bei einem Kind). Für jedes weitere Kind wird diese Grenze um 10.000 Euro angehoben.
  • Die Antragsteller müssen in Deutschland wohnhaft sein, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.

Welche Gebäude bzw. Bauvorhaben sind förderfähig?

Gefördert werden von der KfW im Rahmen des WEF-Programms ausschließlich Neubauten und Immobilien im Ersterwerb – d. h. der Erwerb erfolgt innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme. Es muss sich hierbei grundsätzlich um neu errichtete klimafreundliche Wohngebäude handeln. Über diese Grundanforderungen hinaus kommen weitere Faktoren hinzu, durch die sich die Förderung in zwei Stufen gliedert:

Stufe 1: Klimafreundliches Wohngebäude

Zum Erreichen dieser Stufe müssen die Anforderungen an ein KfW „Effizienzhaus 40“ und die Anforderungen an die Treibhausgasemissionen im Gebäudelebenszyklus (aus dem Programm „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude“) erfüllt sein.

Stufe 2: Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG

Damit die Stufe 2 der WEF-Förderung erreicht werden kann, müssen die Anforderungen an ein KfW „Effizienzhaus 40“ und sämtliche Anforderungen des QNG-PLUS bzw. QNG-PREMIUM-Qualitätssiegels erfüllt sein. Zudem muss von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ein entsprechendes Nachhaltigkeitszertifikat ausgestellt worden sein.

Weitere Voraussetzungen für die Förderfähigkeit

Es kann jeweils nur eine Wohneinheit gefördert werden. Dabei sind sämtliche Bauwerkskosten sowie Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung einschließlich Dienstleistungen für Lebenszyklusanalyse oder Nachhaltigkeitszertifizierung förderfähig. Auch Materialkosten aus Eigenleistungen werden gefördert. Hier gelten die gleichen technischen Mindestanforderungen in Verbindung mit der Liste der förderfähigen Maßnahmen und Leistungen wie beim KfW-Programm „Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“.

Wie hoch gestaltet sich die WEF-Förderung?

Die Förderung wird im Rahmen des WEF-Programms in Form von zinsgünstigen Krediten vergeben – in Zeiten hoher Bauzinsen sicherlich eine sinnvolle Maßnahme, mit der viel Geld gespart werden kann. Wie hoch in diesem Zusammenhang der maximale Kreditbetrag ausfällt, hängt einerseits vom Standard des Gebäudes ab, andererseits von der Anzahl der Kinder, die bei Antragstellung im betreffenden Haushalt leben. Hier eine Übersicht gemäß der im vorigen Abschnitt beschriebenen Stufen:

Stufe 1 „Klimafreundliches Wohngebäude“ – Förderhöchstbeträge

  • 1 oder 2 Kinder: 170.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 200.000 Euro
  • 5 oder mehr Kinder: 220.000 Euro

Stufe 2 „Klimafreundliches Wohngebäude – mit QNG“ – Förderhöchstbeträge

  • 1 oder 2 Kinder: 220.000 Euro
  • 3 oder 4 Kinder: 250.000 Euro
  • 5 oder mehr Kinder: 270.000 Euro

Mit welchen Förderprogrammen kann die WEF-Förderung kombiniert werden?

Das WEF-Programm kann mit anderen Förderprogrammen der KfW kombiniert werden, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind. Beispielsweise können Familien, die ein besonders energieeffizientes Haus bauen oder erwerben, zusätzliche Fördermittel im Rahmen des KfW-Wohneigentumsprogramms (124) beantragen, wenn die Gesamtförderung die Summe der diesbezüglichen förderfähigen Kosten nicht übersteigt. Achtung: Die Förderung kann nicht mit dem Programm „Klimafreundlicher Neubau KfN – 297/298“ kombiniert werden.

Wann muss der Förderkredit beantragt werden?

Die Beantragung des Förderkredits sollte möglichst frühzeitig erfolgen – d. h. bevor der Kaufvertrag für die Immobilie abgeschlossen wird. Konkret gelten diesbezüglich folgende Bedingungen: Die Förderung muss vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags oder – beim Ersterwerb einer Immobilie – vor Abschluss des Kaufvertrags beantragt werden.

Alternativ kann der geförderte Kredit bis spätestens zum Beginn der Bauarbeiten vor Ort beantragt werden. Bedingung ist hier, dass vor Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrags bzw. eines Kaufvertrags ein Beratungsgespräch zum Vorhaben stattgefunden hat. Dieses Gespräch muss entsprechend dokumentiert worden sein.

Welche Nachweise müssen bei der Beantragung der Förderung erbracht werden?

Um die Förderung im Rahmen des WEF-Programms der KfW zu erhalten, müssen entsprechende Nachweise erbracht werden. Grundsätzlich muss das komplette Bauvorhaben von einem ausgewiesenen Experten für energieeffizientes Bauen begleitet werden, was der KfW in geeigneter Form nachzuweisen ist.

Wird die zweite Förderstufe angepeilt, so muss die dafür notwendige QNG-Zertifizierung nachgewiesen werden. Neben diesen generellen Nachweisen sind auch noch folgende Nachweise zu erbringen:

  • Die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Kalenderjahres vor der Antragstellung sind einzureichen (Beispiel: Bei einer Antragstellung im Jahr 2023 müssen die Einkommensteuerbescheide aus den Jahren 2021 und 2020 eingereicht werden.)
  • Für alle Kinder – eigene sowie adoptierte bzw. Pflegekinder – müssen die Geburtsurkunden eingereicht werden, sofern diese bei Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und im Haushalt der Antragsteller leben. Auch wenn die Kinder im Haushalt der Ehe- oder Lebenspartner leben, die künftig mit in das zu fördernde Objekt mit einziehen, werden diese berücksichtigt, sofern die entsprechenden Geburtsurkunden eingereicht werden.
  • Einzureichen ist weiterhin eine Meldebestätigung. Aus dieser muss das Datum des Einzugs hervorgehen und durch sie muss belegt werden, dass die finanzierte Wohneinheit als Hauptwohnsitz bzw. alleiniger Wohnsitz genutzt wird.
  • Ebenfalls einzureichen ist ein Grundbuchauszug. Aus diesem muss hervorgehen, dass der Antragsteller sowie der im Haushalt lebende Ehe- bzw. Lebenspartner zu mindestens 50 Prozent Eigentümer des zu finanzierenden Objektes sind.

Wann kann die sogenannte „Bestätigung nach Durchführung“ (BnD) eingereicht werden?

Ab März 2024 wird voraussichtlich die Einreichung einer „Bestätigung nach Durchführung“ (kurz: BnD) möglich sein. Diese wird eingereicht, nachdem die Baumaßnahmen abgeschlossen und die Rechnungen beglichen wurden. Dieser Schritt ist erforderlich, um die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel nachzuweisen. Die BnD ist ein wichtiger Schritt, um den Förderkredit abschließend zu bearbeiten und anschließend zu tilgen.

Kann das WEF-Programm mit einem „Baukindergeld 2.0“ gleichgesetzt werden?

Oft wurde in der Vergangenheit die neue Familienförderung mit dem Baukindergeld verglichen und es wurde bereits von einem „Baukindergeld 2.0“ gesprochen. Tatsächlich haben beide Förderungen kaum etwas gemein – außer der grundlegenden Tatsache, dass die Höhe der Förderung mit der Anzahl der Kinder im Haushalt steigt.

Die Unterschiede zum Baukindergeld überwiegen beim WEF-Programm aber deutlich – so gibt es z. B. einen zinsgünstigen Kredit, statt eines Zuschusses wie beim Baukindergeld. Zudem erfolgt eine Förderung ausschließlich bei Neubauten, und die Antragstellung kann bereits vor dem Start des Bauvorhabens erfolgen.

Und schließlich besteht beim WEF-Programm eine deutlich  niedrigere Grenze für das Haushaltseinkommen. All diese Punkte unterscheiden die WEF-Förderung sehr stark vom Baukindergeld. Von einem Baukindergeld 2.0 ist also keinesfalls zu sprechen.

Fazit

Das KfW-Förderprogramm „Wohneigentum für Familien (WEF)“ bietet finanzielle Unterstützung, um den Traum von den eigenen vier Wänden für Familien realisierbar zu machen. Um von den Fördermöglichkeiten zu profitieren, ist es ratsam, sich frühzeitig bei der Hausbank oder einem Kreditvermittler über die Details und Voraussetzungen des Programms zu informieren und die Antragstellung präzise zu planen.

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